• Portal • Familien • Namen • Orte •
Datenschutz
In Deutschland gelten die folgenden Fristen für die Einsicht auf Personenstandsdaten:
- Geburtenbücher (Taufbücher): 110 Jahre seit der Eintragung der Geburt
- Ehebücher: 80 Jahre seit Eintragung der Eheschließung
- Sterbebücher: 30 Jahre seit Eintragung des Todes